Die Ladenpassage verkommt zur Ruine: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | [[Datei:Eisblumen.jpg|thumb|600px|'''Nur selten sieht man noch Eisblumen. Man braucht alte schlecht isolierende Scheiben und viel Feuchtigkeit im Innenraum. In der ruinösen Ladenpassage gibt es beides ...''' , 1.3.18]] | |
Version vom 23:27, 28. Mai 2018
Die Ladenpassage am Wulfener Markt entwickelt sich besorgniserregend. 2015 ging der Besitzer, der geschlossenen Immobilienfond "MEDICO Fond 18" in die Insolvenz und wird von einem Insolventverwalter verwaltet. Im Januar 2017 ist das letzte Geschäft ausgezogen, nur noch wenige Wohnungen sind vermietet. Da kaum noch Einnahmen erzielt werden, wurde anscheinend im Sommer die Unterhaltung des Gebäudes eingestellt: der Durchgangsweg wird nicht mehr gereinigt, Lampen werden nicht repariert, defekte Wasserabläufe führen zu Feuchtigkeitsschäden, Vandalismus nimmt zu, einen Hausmeister gibt es nicht mehr. Gläubiger sind Banken und die Stadt Dorsten (ausstehende Grundbesitzabgaben).
Ein Besitzerwechsel ist bis jetzt (Stand 21.10.17) nicht zustandegekommen. Interesse hat die Fakt AG des Marlers Hubert Schulte Kemper, siehe http://www.fakt-ag.com/projektereferenzen/dorsten-wulfen-wohnungsbau/
Angaben im Immobilienprospekt von WINDOR (2016?):
Adresse: Wulfener Markt 10
Fläche: ca. 8.300 qm
Zielnutzung: Gewerbe, Büro, Dienstleistung, Wohnen;
Einzelhandel nur in sehr reglementiertem Rahmen
Status: in Vermarktung
Besonderheit: Insolvenzobjekt; steht als Ganzes zum Verkauf
(Ladenpassage im EG, Wohneinheiten im OG);
Grundstück ist z. Zt. mit Erbbaurecht versehen;
lfd. B-Plan-Verfahren; Veränderungssperre
Eigentümer: Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH (Grundstück)
Kontakt: Entwicklungsgesellschaft Wulfen mbH (Grundstück)
Holger Lohse
In den leerstehenden Ladenlokalen hängen Zettel "Zu vermieten 0211-5975214".
Wegen der Leerstände wurde eine mögliche problematische Nutzung befürchtet. Der Planungsauschuss der Stadt Dorsten (UPA) hat deshalb am 16.12.14 den Bebauungsplan geändert und folgende Bestimmung eingefügt : "Ausgeschlossen sind in den Kerngebieten von den sonstigen Gewerbebetrieben die Bordelle und bordellartigen Betriebe. Darüber hinaus sind Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen) ausgeschlossen."
Weblinks
Siehe auch
- Globus / Toom