Windenergie: Unterschied zwischen den Versionen

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Die vorherige SPD/Grüne-Landesregierung hatte die Kommunen aufgefordert, Konzentrationszonen für die Windenergienutzung festzulegen. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes läuft seit 2015. Im Dezember 2017 werden die Unterlagen aufgrund eines Formfehlers noch mal öffentlich ausgelegt.
 
Die vorherige SPD/Grüne-Landesregierung hatte die Kommunen aufgefordert, Konzentrationszonen für die Windenergienutzung festzulegen. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes läuft seit 2015. Im Dezember 2017 werden die Unterlagen aufgrund eines Formfehlers noch mal öffentlich ausgelegt.
  
Die neue CDU/FDP-Landesregierung hat kurz nach der Wahl im Sommer 2017 angekündigt, zukünftig den Mindestabstand zur Wohnbebauung auf von 0,5 km auf 1,5 km zu erhöhen. Der Windenergieerlass ist aber bislang (Stand 1.12.17) nicht geändert worden, so dass die Stadt Dorsten das Verfahren nach der gelten Rechtslage weiterführt. In der Öffentlich haben sich besonders Bewohner des neuen Wohngebietes Bückelsberg-Ost und des Marienviertels kritisch geäußert.
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Die neue CDU/FDP-Landesregierung hat kurz nach der Wahl im Sommer 2017 angekündigt, zukünftig den Mindestabstand zur Wohnbebauung auf von 0,5 km auf 1,5 km zu erhöhen. Der Windenergieerlass ist aber bislang (Stand 1.12.17) nicht geändert worden, so dass die Stadt Dorsten das Verfahren nach der geltenden Rechtslage weiterführt. In der Öffentlichkeit haben sich besonders Bewohner des neuen Wohngebietes Bückelsberg-Ost und des Marienviertels kritisch geäußert.
  
 
Zitat Stadt Dorsten (Quelle siehe Weblink) : "Städtebauliches Ziel des "Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie“ ist es, aufgrund aktueller Erfordernisse und Rahmenbedingungen Flächen für die Nutzung von Windenergie darzustellen. Die Flächen der Windenergienutzung werden dargestellt als Konzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet."  
 
Zitat Stadt Dorsten (Quelle siehe Weblink) : "Städtebauliches Ziel des "Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie“ ist es, aufgrund aktueller Erfordernisse und Rahmenbedingungen Flächen für die Nutzung von Windenergie darzustellen. Die Flächen der Windenergienutzung werden dargestellt als Konzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet."  
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==Weblink==
 
==Weblink==
  
http://www.dorsten.de/Verwaltung/Bauen_und_Wohnen/7._Aenderung_des_Flaechennutzungsplanes_FNP_/Wiederholung_der_oeffentlichen_Auslegung_Sachlicher_Teilflaechennutzungsplan_Windenergie.htm
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*'''[http://www.dorsten.de/Verwaltung/Bauen_und_Wohnen/7._Aenderung_des_Flaechennutzungsplanes_FNP_/Wiederholung_der_oeffentlichen_Auslegung_Sachlicher_Teilflaechennutzungsplan_Windenergie.htm Unterlagen zur Wiederholung der öffentlichen Auslegung]
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*'''[http://www.dorsten.de/aktuelles.asp?form=detail&db=336&id=2998 Stellungnahme der Stadt Dorsten vom 7.11.17]''' : zum Artikel „Den Plänen nicht blind zustimmen“ (DZ vom 05.12.2017) "Stadt ist keinerlei Verpflichtung gegenüber interessierten Investoren eingegangen"

Version vom 23:54, 7. Dez 2017

Bei Wulfen gelegene mögliche Zonen für Standorte von Windrädern (Stand 2017)
Windzone Kläranlage geplant.jpg

Die vorherige SPD/Grüne-Landesregierung hatte die Kommunen aufgefordert, Konzentrationszonen für die Windenergienutzung festzulegen. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes läuft seit 2015. Im Dezember 2017 werden die Unterlagen aufgrund eines Formfehlers noch mal öffentlich ausgelegt.

Die neue CDU/FDP-Landesregierung hat kurz nach der Wahl im Sommer 2017 angekündigt, zukünftig den Mindestabstand zur Wohnbebauung auf von 0,5 km auf 1,5 km zu erhöhen. Der Windenergieerlass ist aber bislang (Stand 1.12.17) nicht geändert worden, so dass die Stadt Dorsten das Verfahren nach der geltenden Rechtslage weiterführt. In der Öffentlichkeit haben sich besonders Bewohner des neuen Wohngebietes Bückelsberg-Ost und des Marienviertels kritisch geäußert.

Zitat Stadt Dorsten (Quelle siehe Weblink) : "Städtebauliches Ziel des "Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie“ ist es, aufgrund aktueller Erfordernisse und Rahmenbedingungen Flächen für die Nutzung von Windenergie darzustellen. Die Flächen der Windenergienutzung werden dargestellt als Konzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet."

  • Blatt 4 (Zone 13) "Wulfen (südlich Kläranlage)“ , ca. 1 km südöstlich der Ortslage Alt-Wulfen
  • Blatt 5 (Zone 26) "Lange Heide“, zwischen Alt-Wulfen und dem Hervester Bruch, ca. 2 km nordöstlich der Ortslage Hervest
  • Blatt 6 (Zone 11) "Gälkenheide (südlich Muna)“, ca. 1 km nordöstlich des Marienviertels, zwischen den Bahnstrecken nach Borken bzw. Coesfeld

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