Bordelle: Unterschied zwischen den Versionen
K („Bordelle“ geschützt: Spam-Schutz [edit=autoconfirmed:move=autoconfirmed]) |
Cgru (Diskussion | Beiträge) (Bild:FKK Heavensgate.jpg) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Bild:Partytreff.jpg|framed|Partytreff]] | [[Bild:Partytreff.jpg|framed|Partytreff]] | ||
[[Bild:Heavensgate.jpg|framed|Außenwerbung Heavensgate]] | [[Bild:Heavensgate.jpg|framed|Außenwerbung Heavensgate]] | ||
+ | [[Bild:FKK Heavensgate.jpg|framed|]] | ||
[[Bild:Haus24.jpg|framed|Wienbachstraße : Gibt es hier Blumen und Anhänger ?]] | [[Bild:Haus24.jpg|framed|Wienbachstraße : Gibt es hier Blumen und Anhänger ?]] | ||
Wulfen liegt verkehrsgünstig an einer vielbefahrenen Bundesstraße zwischen zwei Autobahnen. Deshalb haben sich hier in den letzten Jahren gleich drei Bordelle angesiedelt: Der "Partytreff" im Beckenkamp 22, das "Heavensgate" im Swebenring 36 auf der anderen Seite der B58 und eines in der Wienbachstraße. Da es sich um Gewerbegebiete handelt, war dies nicht zu verbieten. Planungsrechtlich hat die Stadt Dorsten aber anschließend dafür gesorgt, dass es nicht noch mehr werden können. Die Betriebe sind gute Steuerzahler, da pro Veranstaltungstag und je angefangene 10 qm eine städtische Vergnügungssteuer von 3 € erhoben wird. | Wulfen liegt verkehrsgünstig an einer vielbefahrenen Bundesstraße zwischen zwei Autobahnen. Deshalb haben sich hier in den letzten Jahren gleich drei Bordelle angesiedelt: Der "Partytreff" im Beckenkamp 22, das "Heavensgate" im Swebenring 36 auf der anderen Seite der B58 und eines in der Wienbachstraße. Da es sich um Gewerbegebiete handelt, war dies nicht zu verbieten. Planungsrechtlich hat die Stadt Dorsten aber anschließend dafür gesorgt, dass es nicht noch mehr werden können. Die Betriebe sind gute Steuerzahler, da pro Veranstaltungstag und je angefangene 10 qm eine städtische Vergnügungssteuer von 3 € erhoben wird. | ||
[http://www.dorsten.de/gkd_apps/bso/daten/120l0398.pdf| Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dorsten vom 20. Dezember 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2007] | [http://www.dorsten.de/gkd_apps/bso/daten/120l0398.pdf| Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dorsten vom 20. Dezember 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2007] |
Version vom 21:26, 3. Mär 2010
Wulfen liegt verkehrsgünstig an einer vielbefahrenen Bundesstraße zwischen zwei Autobahnen. Deshalb haben sich hier in den letzten Jahren gleich drei Bordelle angesiedelt: Der "Partytreff" im Beckenkamp 22, das "Heavensgate" im Swebenring 36 auf der anderen Seite der B58 und eines in der Wienbachstraße. Da es sich um Gewerbegebiete handelt, war dies nicht zu verbieten. Planungsrechtlich hat die Stadt Dorsten aber anschließend dafür gesorgt, dass es nicht noch mehr werden können. Die Betriebe sind gute Steuerzahler, da pro Veranstaltungstag und je angefangene 10 qm eine städtische Vergnügungssteuer von 3 € erhoben wird.