Lippramsdorf: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Grenze zwischen Wulfen und Lippramsdorf war bis 1975 auf einer langen Strecke eine im Kartenbild auffällige Gerade. Sie wurde als Markengrenze 1564 festgelegt. Das Betriebsgelände der [[Zeche Wulfen]] wurde durch die Grenze durchschnitten. Deshalb ist bei der kommunalen Neugliederung 1975 die Grenze zwischen Dorsten und Haltern weiter östlich festgelegt worden. An die alte alte Grenze erinnert ein Grenzstein aus Basalt am "Drei-Länder-Eck" Wulfen-Lippramsdorf-Hervest, der 2006 vom [[Heimatverein]] aufgestellt wurde. | Die Grenze zwischen Wulfen und Lippramsdorf war bis 1975 auf einer langen Strecke eine im Kartenbild auffällige Gerade. Sie wurde als Markengrenze 1564 festgelegt. Das Betriebsgelände der [[Zeche Wulfen]] wurde durch die Grenze durchschnitten. Deshalb ist bei der kommunalen Neugliederung 1975 die Grenze zwischen Dorsten und Haltern weiter östlich festgelegt worden. An die alte alte Grenze erinnert ein Grenzstein aus Basalt am "Drei-Länder-Eck" Wulfen-Lippramsdorf-Hervest, der 2006 vom [[Heimatverein]] aufgestellt wurde. | ||
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''Quelle zu 1594: Franz Schuknecht: Ort und Flur in der Herrlichkeit Lembeck 1952, S.43'' |
Version vom 11:48, 23. Dez 2006
Die Grenze zwischen Wulfen und Lippramsdorf war bis 1975 auf einer langen Strecke eine im Kartenbild auffällige Gerade. Sie wurde als Markengrenze 1564 festgelegt. Das Betriebsgelände der Zeche Wulfen wurde durch die Grenze durchschnitten. Deshalb ist bei der kommunalen Neugliederung 1975 die Grenze zwischen Dorsten und Haltern weiter östlich festgelegt worden. An die alte alte Grenze erinnert ein Grenzstein aus Basalt am "Drei-Länder-Eck" Wulfen-Lippramsdorf-Hervest, der 2006 vom Heimatverein aufgestellt wurde.
Quelle zu 1594: Franz Schuknecht: Ort und Flur in der Herrlichkeit Lembeck 1952, S.43