Grenzen
Aktuelle Grenze seit 1977
Seit der Eingemeindung 1975 haben die jetzigen Stadtteilgrenzen praktisch keine Bedeutung mehr und dienen lediglich statistischen Zwecken. 1977 wurde Deuten ein eigener Stadtteil, nachdem es über Jahrhunderte zu Wulfen gehört hatte. Der Wienbach bildet die Grenze, wodurch die Muna und der Wienbecker Mühlenhof eigentlich nicht mehr zu Wulfen gehören.
1975 gab es bei der Eingemeindung zwischen Dorsten und Haltern eine größere Korrektur gegenüber der alten, teilweise schnurgeraden Grenze Wulfen-Lippramsdorf, die Mitten durch die Zeche verlief. Um die Bergbauplanungen zu vereinfachen, ist ein großes fast unbewohntes rund 7 qkm Stück in südöstlicher Richtung zu Wulfen bzw. Dorsten hinzugekommen. Anfang der 80er Jahre gab es eine Korrektur zugunsten Halterns: Die Bauernhöfe Uhlenbrock sowie u.a. Niepötter und Steffens am Heidkantweg wurden mit ca 1 qkm 'zurückgegeben'. Zur Erinnerung an die alte Grenze wurde 2006 vom Heimatverein am "Gemeindedreieck" nähe des Orthöver Weges eine Basaltsäule aufgestellt.
Die Gemarkungsgrenze mit Lembeck weicht etwas von der heutigen Stadtteilgrenze ab. Im Bereich "Am Gecksbach" ist der Bach jetzt die genaue Grenze, nördlich des Friedhofs ist eine potenzielle Erweiterungsfläche zu Wulfen gekommen, westlich der Bahnlinie verläuft die Grenze nicht mehr im Wald sondern südlicher am Waldrand. Diese Änderungen wurden xxxx vorgenommen.
Das Planungsgebiet der "Neuen Stadt" ging bis zum Bahnhof Lembeck und bis zur Midlicher Mühle an der Lippramsdorfer Straße, lag also auch auf Lembecker Gebiet. Da die Gemeinde Lembeck keine entsprechenden Bebauungspläne auflegte, ist tatsächlich Barkenberg ausschließlich auf Wulfener Boden errichtet worden. Im Norden geht die Bebauung im Schwalbenstück, im Eichenstück und am Gecksbach direkt an die Grenze.
Alt-Wulfen und Barkenberg sind räumlich nicht ganz zusammengewachsen. Das Gebiet dazwischen hat einen hohen Grundwasserstand, vor allem aber wird es als Trasse für eine Verlegung der B58 freigehalten, siehe Entwurf des neuen Flächennutzungsplans. Die [inoffizielle] Grenze zwischen Wulfen-Barkenberg und Alt-Wulfen ist also nicht die B58 sondern die geplante B58n.
Die Grenzen von 1822 bilden noch heute die Grundlage der Gemarkungen, die für die Kataster des Liegenschaftsamtes wichtig sind.