Schlichten statt richten

Das Schiedsamt ist eine Schlichtungsstelle für Privatklagen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.

Für folgende Straftaten ist ein besonderer Rechtsweg vorgeschrieben:

> Hausfriedensbruch

> Beleidigung

> Verletzung des Briefgeheimnisses

> einfache und fahrlässige Körperverletzung

> Bedrohung

> Sachbeschädigung

Da die Staatsanwaltschaft in der Regel bei den oben aufgeführten Delikten kein öffentliches Interesse bejaht, verweist sie die Anzeigeerstatter auf dem Weg der Privatklage vor dem Amtsgericht. Vor der Erhebung einer solchen Privatklage muss ein Schlichtungstermin vor der Schiedsfrau/dem Schiedsmann vorausgehen.

Der Vorteil solch einer Schlichtungsverhandlung liegt auf der Hand

> kurzfristige Termine

> preiswert ( ca. höchstens 40,00 €)

> Aussprache im Beisein einer neutralen Person (Mediator)

> in der Regel werden Kompromisse geschlossen, es gibt somit keinen Gewinner oder Verlierer.

Schiedsfrau: Gudrun Rommeswinkel (Westerwaldweg 6, seit Februar 2017, vorher Sigrid Gläser)

Vertreter: Günter Fritz Lück (Surick 66, Seit Mai 2019)


Quelle: wörtliche Übernahme von den Seiten des Bürgertreffs 2011 (nicht mehr online)

Stichworte: Schiedsfrau, Schiedsmann, Schiedsperson