Schiedsamt
Schlichten statt richten
Das Schiedsamt ist eine Schlichtungsstelle für Privatklagen und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten.
Für folgende Straftaten ist ein besonderer Rechtsweg vorgeschrieben:
> Hausfriedensbruch
> Beleidigung
> Verletzung des Briefgeheimnisses
> einfache und fahrlässige Körperverletzung
> Bedrohung
> Sachbeschädigung
Da die Staatsanwaltschaft in der Regel bei den oben aufgeführten Delikten kein öffentliches Interesse bejaht, verweist sie die Anzeigeerstatter auf dem Weg der Privatklage vor dem Amtsgericht. Vor der Erhebung einer solchen Privatklage muss ein Schlichtungstermin vor der Schiedsfrau/dem Schiedsmann vorausgehen.
Der Vorteil solch einer Schlichtungsverhandlung liegt auf der Hand
> kurzfristige Termine
> preiswert ( ca. höchstens 40,00 €)
> Aussprache im Beisein einer neutralen Person (Mediator)
> in der Regel werden Kompromisse geschlossen, es gibt somit keinen Gewinner oder Verlierer.
Schiedsfrau: Gudrun Rommeswinkel (Westerwaldweg 6, seit Februar 2017, vorher Sigrid Gläser)
Quelle: wörtliche Übernahme von den Seiten des Bürgertreffs 2011 (nicht mehr online)
Stichworte: Schiedsfrau, Schiedsmann