Bäume: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Hubschrauber Kälkung.jpg|framed|'''An der Wienbecke lädt der Hubschrauber Kalk nach, mit dem, von oben verteilt, der Waldboden entsäuert wird, 24.10.11]] | [[Bild:Hubschrauber Kälkung.jpg|framed|'''An der Wienbecke lädt der Hubschrauber Kalk nach, mit dem, von oben verteilt, der Waldboden entsäuert wird, 24.10.11]] |
Version vom 22:52, 28. Mär 2012
Text xxxx
Information der Stadtverwaltung vom 15.03.2011
Schutz von Bäumen in der Stadt Dorsten : Auch ohne Baumsatzung stehen noch viele Bäume unter Schutz
Mit dem 31.12.2008 wurde die Dorstener Baumschutzsatzung außer Kraft gesetzt: Das bedeutet jedoch nicht, dass jetzt alle Bäume im Stadtgebiet nach Belieben beschnitten oder gerodet werden können. Weiterhin stehen zahlreiche Bäume unter einem besonderen Schutz.
Dabei wird grundsätzlich zwischen Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen unterschieden. So ist die Entfernung, Zerstörung oder schädigende Veränderung der in Bebauungsplänen gem. § 9 Abs. 1 Nrn. 20 und 25 des Baugesetzbuches (BauGB) festgesetzten Bäume auf privaten Grundstücksflächen verboten, ein Verstoß wird mit einem Bußgeldverfahren gem. § 84 Abs. 1 Nr. 20 der Landesbauordnung (BauO NRW) geahndet.
Auch die Beseitigungen/Beeinträchtigungen/Zerstörung von Pflanzungen auf öffentlichen Grundstücksflächen stellen – unabhängig von einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan – immer eine Sachbeschädigung städtischen Eigentums dar und begründen daher zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und erfüllen gegebenenfalls einen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
Darüber hinaus gibt es durch das Landschaftsgesetz (§ 42 LG) besonders ausgewiesene Schutzgebiete:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- geschützte Landschaftsbestandteile, wie z. B. „Naturdenkmäler/Bäume“ und „Naturdenkmäler/Findlinge“ sowohl im Innen- (§ 34 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB)
In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Kreis Recklinghausen als Untere Landschaftsbehörde.
Fragen zu Gehölzen und Bäumen sowie Schadenmeldungen zu städtischen Bäumen beantwortet Werner Missal (Tel. 66-5473) von der Grünflächenabteilung des Tiefbauamtes.
Zu planungsrechtliche Fragen, wenn Eingriffe an Bäumen vorgenommen werden sollen, muss zuvor Rücksprache mit dem Planungs- und Umweltamt, Frau Mach (Tel. 66-4931) genommen werden.
Laut "Umweltbericht Stadt Dorsten 1987/88" S.93 wurde im durchgrünten Ortsteil Wulfen-Barkenberg im öffentlichen Raum ein Baumbestand von 9.400 Exemplaren [bei aktuell knapp 10.000 Einwohnern] ermittelt, während in den Ortsteilen Dorsten-Altstadt und Feldmark 863 Straßenbäume gezählt wurden.
Zitat aus dem Filmbericht "Neue Stadt Wulfen 1971 Teil 1", siehe Film, Funk und Fernsehen:
Hinweise auf eine zukunftsweisende Konzeption entdeckt man erst im städtebaulichen Detail:
Baumgruppen zwischen Häusern. Woanders hätte man sie vor dem Bau abgeholzt. In Wulfen aber blieben sie stehen, aus Gründen des Umweltschutzes.