Bordelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Wulfen liegt verkehrsgünstig an einer vielbefahrenen Bundesstraße zwischen zwei Autobahnen. Deshalb haben sich hier in den letzten Jahren gleich zwei Bordelle angesiedelt: Der "Partytreff" im Beckenkamp und das "Heavensgate" im Swebenring auf der anderen Seite der B58. Da es sich um Gewerbegebiete handelt, war dies nicht zu verbieten. Planungsrechtlich hat die Stadt Dorsten aber anschließend dafür gesorgt, dass es nicht noch mehr werden können. Die Betriebe sind gute Steuerzahler, da pro Veranstaltungstag und je angefangene 10 qm eine städtische Vergnügungssteuer von 3€ erhoben wird.
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Wulfen liegt verkehrsgünstig an einer vielbefahrenen Bundesstraße zwischen zwei Autobahnen. Deshalb haben sich hier in den letzten Jahren gleich zwei Bordelle angesiedelt: Der "Partytreff" im Beckenkamp 22 und das "Heavensgate" im Swebenring 36 auf der anderen Seite der B58. Da es sich um Gewerbegebiete handelt, war dies nicht zu verbieten. Planungsrechtlich hat die Stadt Dorsten aber anschließend dafür gesorgt, dass es nicht noch mehr werden können. Die Betriebe sind gute Steuerzahler, da pro Veranstaltungstag und je angefangene 10 qm eine städtische Vergnügungssteuer von 3€ erhoben wird.
  
 
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dorsten
 
Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dorsten
 
vom 20. Dezember 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2005 : http://www.dorsten.de/gkd_apps/bso/daten/120l0398.pdf
 
vom 20. Dezember 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2005 : http://www.dorsten.de/gkd_apps/bso/daten/120l0398.pdf

Version vom 23:58, 1. Jun 2007

Wulfen liegt verkehrsgünstig an einer vielbefahrenen Bundesstraße zwischen zwei Autobahnen. Deshalb haben sich hier in den letzten Jahren gleich zwei Bordelle angesiedelt: Der "Partytreff" im Beckenkamp 22 und das "Heavensgate" im Swebenring 36 auf der anderen Seite der B58. Da es sich um Gewerbegebiete handelt, war dies nicht zu verbieten. Planungsrechtlich hat die Stadt Dorsten aber anschließend dafür gesorgt, dass es nicht noch mehr werden können. Die Betriebe sind gute Steuerzahler, da pro Veranstaltungstag und je angefangene 10 qm eine städtische Vergnügungssteuer von 3€ erhoben wird.

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Dorsten vom 20. Dezember 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2005 : http://www.dorsten.de/gkd_apps/bso/daten/120l0398.pdf