Gecksbach: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier Information über das Gewässer, zur Straße siehe "Am Gecksbach"


Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach

Kreis Recklinghausen Recklinghausen, 05.03.2015. Der Landrat / Fachdienst Umwelt / Untere Wasserbehörde

Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach

Der Lippeverband hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. mit den §§ 100 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG – NRW) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG – NRW) die Feststellung des Planes für folgendes Unternehmen beantragt:

- Naturnahe Anbindung des Mittellaufs vom Gecksbach an den Oberlauf des Kusenhorstbach in Dorsten-Wulfen

- Naturnahe Umgestaltung und Beseitigung der bergbaulichen Einwirkungen im oberen Abschnitt vom Kusenhorstbach bis zur Kreuzung mit dem Gecksbach in Dorsten-Wulfen und Haltern- Lippramsdorf

- Naturnahe Umgestaltung, Aufgabe einer Gewässerverrohrung und Beseitigung der bergbaulichen Einwirkungen des Heidkantbaches vom Einlauf in den Kusenhorstbach in Dorsten-Wulfen bis zur Kläranlage Dorsten-Wulfen

Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. §§ 2 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt.