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Gecksbach

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Hier Information über das Gewässer, zur Straße siehe "[[Am Gecksbach]]"


==Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach==

Kreis Recklinghausen Recklinghausen, 05.03.2015. Der Landrat / Fachdienst Umwelt / Untere Wasserbehörde

Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach

Der Lippeverband hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. mit den §§ 100 ff des Wassergesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG – NRW) in Verbindung mit §§ 72 ff
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG – NRW)
die Feststellung des Planes für folgendes Unternehmen beantragt:

- Naturnahe Anbindung des Mittellaufs vom Gecksbach an den Oberlauf des Kusenhorstbach in
Dorsten-Wulfen

- Naturnahe Umgestaltung und Beseitigung der bergbaulichen Einwirkungen im oberen
Abschnitt vom Kusenhorstbach bis zur Kreuzung mit dem Gecksbach in Dorsten-Wulfen und
Haltern- Lippramsdorf

- Naturnahe Umgestaltung, Aufgabe einer Gewässerverrohrung und Beseitigung der
bergbaulichen Einwirkungen des Heidkantbaches vom Einlauf in den Kusenhorstbach in
Dorsten-Wulfen bis zur Kläranlage Dorsten-Wulfen

Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens
Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. §§ 2 ff des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt.
30.517
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