Gecksbach

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Hier Information über das Gewässer, zur Straße siehe "Am Gecksbach"


Dorsten-Gecksbach - Ertüchtigung eines Pumpwerkes

Zuletzt geändert 08.02.2024

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Lippeverband betreibt in Dorsten das Oberflächen- und Grundwasser- Pumpwerk Dorsten-Gecksbach, das sowohl Bereiche nördlich wie auch südlich der Frankenstraße entwässert und damit die Vorflut des Senkungstiefpunktes sicherstellt. Um aufgrund des baulichen Zustandes und der Ausstattung des Pumpwerkes, welche nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, eine Genehmigung für den dauerhaften Betrieb zu erhalten, ist dieses Pumpwerk grundlegend baulich und technisch zu ertüchtigen bzw. zu erneuern.

Kreis Recklinghausen Ressort 70.3 2023-11-08 Bekanntmachung UVP PG PW Gecksbach Dorsten


Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach

Kreis Recklinghausen Recklinghausen, 05.03.2015. Der Landrat / Fachdienst Umwelt / Untere Wasserbehörde

Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren Gecksbach / Kusenhorstbach

Der Lippeverband hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) i. V. mit den §§ 100 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG – NRW) in Verbindung mit §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG – NRW) die Feststellung des Planes für folgendes Unternehmen beantragt:

- Naturnahe Anbindung des Mittellaufs vom Gecksbach an den Oberlauf des Kusenhorstbach in Dorsten-Wulfen

- Naturnahe Umgestaltung und Beseitigung der bergbaulichen Einwirkungen im oberen Abschnitt vom Kusenhorstbach bis zur Kreuzung mit dem Gecksbach in Dorsten-Wulfen und Haltern- Lippramsdorf

- Naturnahe Umgestaltung, Aufgabe einer Gewässerverrohrung und Beseitigung der bergbaulichen Einwirkungen des Heidkantbaches vom Einlauf in den Kusenhorstbach in Dorsten-Wulfen bis zur Kläranlage Dorsten-Wulfen

Ferner wurden als unselbständiger Teil des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens Unterlagen zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens gem. §§ 2 ff des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt.


Siehe auch