Pressemitteilungen der Stadt Dorsten: Unterschied zwischen den Versionen
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Cgru (Diskussion | Beiträge) (15.03.2011 Schutz von Bäumen) |
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Bei entsprechenden Witterungsbedingungen ist von einer Bauzeit von 3 Monaten auszugehen. | Bei entsprechenden Witterungsbedingungen ist von einer Bauzeit von 3 Monaten auszugehen. | ||
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+ | *Siehe auch '''[[Brücken]] | ||
==14.11.2011 Wenn der Sandmann nicht kommt… == | ==14.11.2011 Wenn der Sandmann nicht kommt… == | ||
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Die Veranstaltung am 5. Dezember 2011 beginnt um 20:00 Uhr und ist kostenfrei. | Die Veranstaltung am 5. Dezember 2011 beginnt um 20:00 Uhr und ist kostenfrei. | ||
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+ | *Siehe auch '''[[Kindergärten]] | ||
==16.09.2011 Wärmekonzept für Wulfen-Barkenberg== | ==16.09.2011 Wärmekonzept für Wulfen-Barkenberg== | ||
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Die Abgabefrist des Fragebogens war zwar bis zum 30.09.2011 begrenzt, er steht Ihnen jedoch bis auf Weiteres zur Verfügung. | Die Abgabefrist des Fragebogens war zwar bis zum 30.09.2011 begrenzt, er steht Ihnen jedoch bis auf Weiteres zur Verfügung. | ||
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+ | Siehe auch '''[[Heizenergie]] | ||
==20?.07.2011 Die neue Steganlage am Gemeinschaftshaus Wulfen schwimmt== | ==20?.07.2011 Die neue Steganlage am Gemeinschaftshaus Wulfen schwimmt== | ||
Die vom Gemeinschaftshaus Wulfen in den Barkenbergsee reichende neue „schwimmende Promenade“ liegt in unmittelbarer Nähe zur Außengastronomie des See- und Badrestaurants "Bar 61". Mitte Juli begann der Aufbau der neuen Steganlage. Die alte Holzkonstruktion wurde durch einen 41 m langen Schwimmsteg mit Betonpontons ersetzt, die an entsprechend gegründeten Pfählen befestigt ist. Trotz der Bezeichnung "Schwimmsteg" muss das Schwimmen im Barkenbergsee weiterhin untersagt bleiben. <br> | Die vom Gemeinschaftshaus Wulfen in den Barkenbergsee reichende neue „schwimmende Promenade“ liegt in unmittelbarer Nähe zur Außengastronomie des See- und Badrestaurants "Bar 61". Mitte Juli begann der Aufbau der neuen Steganlage. Die alte Holzkonstruktion wurde durch einen 41 m langen Schwimmsteg mit Betonpontons ersetzt, die an entsprechend gegründeten Pfählen befestigt ist. Trotz der Bezeichnung "Schwimmsteg" muss das Schwimmen im Barkenbergsee weiterhin untersagt bleiben. <br> | ||
Weitere Infos: Im letzten Jahr aus Sicherheitsgründen abgerissen, nachdem zuvor morsche Belagsbohlen festgestellt worden waren. Ein Großteil der Stützpfosten war für eine neue Beplankung nicht mehr geeignet. Die Haushaltssituation der Stadt ließ eine Erneuerung des Stegs mit Eigenmitteln nicht zu. Vor allem durch eine günstige Ausgabenentwicklung bei der baulichen Umgestaltung des Gemeinschaftshauses war es möglich, eine neue Steganlage über Stadtumbaumittel zu finanzieren. Dabei erleichterten die Neukonzeption des GHW und seine Bedeutung für Barkenberg wie auch die Neugestaltung der öffentlichen und privaten Außenanlagen des GHW die Förderbewilligung." | Weitere Infos: Im letzten Jahr aus Sicherheitsgründen abgerissen, nachdem zuvor morsche Belagsbohlen festgestellt worden waren. Ein Großteil der Stützpfosten war für eine neue Beplankung nicht mehr geeignet. Die Haushaltssituation der Stadt ließ eine Erneuerung des Stegs mit Eigenmitteln nicht zu. Vor allem durch eine günstige Ausgabenentwicklung bei der baulichen Umgestaltung des Gemeinschaftshauses war es möglich, eine neue Steganlage über Stadtumbaumittel zu finanzieren. Dabei erleichterten die Neukonzeption des GHW und seine Bedeutung für Barkenberg wie auch die Neugestaltung der öffentlichen und privaten Außenanlagen des GHW die Förderbewilligung." | ||
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+ | *Siehe auch '''[[See]] | ||
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+ | ==15.03.2011 Schutz von Bäumen in der Stadt Dorsten== | ||
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+ | '''Auch ohne Baumsatzung stehen noch viele Bäume unter Schutz | ||
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+ | Mit dem 31.12.2008 wurde die Dorstener Baumschutzsatzung außer Kraft gesetzt: Das bedeutet jedoch nicht, dass jetzt alle Bäume im Stadtgebiet nach Belieben beschnitten oder gerodet werden können. Weiterhin stehen zahlreiche Bäume unter einem besonderen Schutz. | ||
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+ | Dabei wird grundsätzlich zwischen Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen unterschieden. So ist die Entfernung, Zerstörung oder schädigende Veränderung der in Bebauungsplänen gem. § 9 Abs. 1 Nrn. 20 und 25 des Baugesetzbuches (BauGB) festgesetzten Bäume auf privaten Grundstücksflächen verboten, ein Verstoß wird mit einem Bußgeldverfahren gem. § 84 Abs. 1 Nr. 20 der Landesbauordnung (BauO NRW) geahndet. | ||
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+ | Auch die Beseitigungen/Beeinträchtigungen/Zerstörung von Pflanzungen auf öffentlichen Grundstücksflächen stellen – unabhängig von einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan – immer eine Sachbeschädigung städtischen Eigentums dar und begründen daher zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und erfüllen gegebenenfalls einen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch (StGB). | ||
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+ | Darüber hinaus gibt es durch das Landschaftsgesetz (§ 42 LG) besonders ausgewiesene Schutzgebiete: | ||
+ | * Naturschutzgebiete | ||
+ | * Landschaftsschutzgebiete | ||
+ | * geschützte Landschaftsbestandteile, wie z. B. „Naturdenkmäler/Bäume“ und „Naturdenkmäler/Findlinge“ sowohl im Innen- (§ 34 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB) | ||
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+ | In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Kreis Recklinghausen als Untere Landschaftsbehörde. | ||
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+ | Fragen zu Gehölzen und Bäumen sowie Schadenmeldungen zu städtischen Bäumen beantwortet Werner Missal (Tel. 66-5473) von der Grünflächenabteilung des Tiefbauamtes. | ||
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+ | Zu planungsrechtliche Fragen, wenn Eingriffe an Bäumen vorgenommen werden sollen, muss zuvor Rücksprache mit dem Planungs- und Umweltamt, Frau Mach (Tel. 66-4931) genommen werden. | ||
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+ | *Siehe auch '''[[Bäume]] | ||
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Bei Häusern, die jetzt 45 bis 50 Jahre alt sind, kann das einen kompletten Umbau erfordern, da Kamine und Versorgungsleitungen, wie sie für konventionelle Heizungen notwendig sind, fehlen. Nachtspeicher-Heizungsanlagen galten in den 60er und 70er Jahren als umweltfreundlich, bequem und zukunftsweisend: als fester Bestandteil innovativer Architektur wurden Nachtspeicher-Heizungen für das sich seinerzeit im Aufbau befindende Wulfen-Barkenberg festgeschrieben. Kaum ein Haus verfügt daher über den notwenigen Kamin, der für den Umbau der Heizungsanlage auf Gas oder Öl notwendig ist. | Bei Häusern, die jetzt 45 bis 50 Jahre alt sind, kann das einen kompletten Umbau erfordern, da Kamine und Versorgungsleitungen, wie sie für konventionelle Heizungen notwendig sind, fehlen. Nachtspeicher-Heizungsanlagen galten in den 60er und 70er Jahren als umweltfreundlich, bequem und zukunftsweisend: als fester Bestandteil innovativer Architektur wurden Nachtspeicher-Heizungen für das sich seinerzeit im Aufbau befindende Wulfen-Barkenberg festgeschrieben. Kaum ein Haus verfügt daher über den notwenigen Kamin, der für den Umbau der Heizungsanlage auf Gas oder Öl notwendig ist. | ||
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+ | *Siehe auch '''[[Heizenergie]] |
Version vom 22:10, 29. Nov 2011
Quelle: http://www.dorsten.de bzw. http://www.dorsten.de/Pressearchiv.asp?db=386&form=search
Inhaltsverzeichnis
- 1 22.11.2011 Umleitungen in Barkenberg: Brückenbauarbeiten Napoleonsweg/ Wittenberger Damm
- 2 14.11.2011 Wenn der Sandmann nicht kommt…
- 3 16.09.2011 Wärmekonzept für Wulfen-Barkenberg
- 4 20?.07.2011 Die neue Steganlage am Gemeinschaftshaus Wulfen schwimmt
- 5 15.03.2011 Schutz von Bäumen in der Stadt Dorsten
- 6 16.05.2008 Verbot von Nachtspeicher-Heizungen geplant: Bürgermeister setzt Problematik auf Energiebeiratssitzung
22.11.2011 Umleitungen in Barkenberg: Brückenbauarbeiten Napoleonsweg/ Wittenberger Damm
Am Montag, den 28.11.2011, beginnt die Firma Bogenstahl im Auftrag der Stadt Dorsten mit den Arbeiten zur Erneuerung der Fußwegbrücke im Zuge des Napoleonsweges über den Wittenberger Damm.
Für den Abriss und die Erneuerung der Überbauten und Pfeiler werden der Wittenberger Damm und der Napoleonsweg voll gesperrt und umgeleitet. Die Umleitungen für den Kfz-Verkehr erfolgen über das Wischenstück und die Jägerstraße. Der Fuß- und Radverkehr muss für die Bauzeit der Umleitung über die Brücke "Südheide über den Wittenberger Damm" folgen. Diese Brücke liegt 185 m nordwestlich von der Napoleonsweg-Brücke.
Da die Arbeiten nicht in den Ferien ausgeführt werden können, sind auch die jüngeren Verkehrsteilnehmer betroffen. Eltern sollten ihre Kinder auf die Umleitungsstrecke vorbereiten. In dem Lageplan ist die Wegebeziehung kenntlich gemacht. Die Straße Schwalbenstück muss dafür an der Bushaltestelle gekreuzt werden.
Bei entsprechenden Witterungsbedingungen ist von einer Bauzeit von 3 Monaten auszugehen.
- Siehe auch Brücken
14.11.2011 Wenn der Sandmann nicht kommt…
Kinderarzt Dr. Menke informiert in der KITA Dimker Allee. Dr. Thomas Menke von der Vestischen Kinderklinik Datteln informiert über Schlaflosigkeit bei Säuglingen und Kleinkindern. Durchwachte und schlaflose Nächte führen zu Familienstress und belasten die gesamte Familie.
Über die Grundlagen der Schlafentwicklung und typische Schlafstörungen im Kindesalter will Dr. Menke Eltern informieren und hält auch Tipps und Tricks bereit sowie Informationen über Behandlungsmethoden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldungen unter der Tel. 02369-4682 nehmen die Mitarbeiterinnen des Familienzentrum/ Städt. Kindertagesstätte Dimker Allee, Dimker Allee 138, gerne entgegen.
Die Veranstaltung am 5. Dezember 2011 beginnt um 20:00 Uhr und ist kostenfrei.
- Siehe auch Kindergärten
16.09.2011 Wärmekonzept für Wulfen-Barkenberg
Erste Zwischenergebnisse auf Bürgerforum vorgestellt.
Derzeit wird für den Ortsteil Wulfen-Barkenberg ein klimafreundliches Wärmekonzept erarbeitet. Der Ortsteil ist weitestgehend von Nachtspeicherwärme abhängig und soll künftig energieeffizient und umweltfreundlich beheizt werden.
Erste Zwischenergebnisse wurden am 15.09.2011 auf einem Bürgerforum im Gemeinschaftshaus von Mitarbeitern des Fraunhofer-Institutes für Umwelt, Sicherheit und Energietechnik und der Ingenieursgesellschaft Gertec vorgestellt.
Wärmekonzept Wulfen-Barkenberg
Die Abgabefrist des Fragebogens war zwar bis zum 30.09.2011 begrenzt, er steht Ihnen jedoch bis auf Weiteres zur Verfügung.
Siehe auch Heizenergie
20?.07.2011 Die neue Steganlage am Gemeinschaftshaus Wulfen schwimmt
Die vom Gemeinschaftshaus Wulfen in den Barkenbergsee reichende neue „schwimmende Promenade“ liegt in unmittelbarer Nähe zur Außengastronomie des See- und Badrestaurants "Bar 61". Mitte Juli begann der Aufbau der neuen Steganlage. Die alte Holzkonstruktion wurde durch einen 41 m langen Schwimmsteg mit Betonpontons ersetzt, die an entsprechend gegründeten Pfählen befestigt ist. Trotz der Bezeichnung "Schwimmsteg" muss das Schwimmen im Barkenbergsee weiterhin untersagt bleiben.
Weitere Infos: Im letzten Jahr aus Sicherheitsgründen abgerissen, nachdem zuvor morsche Belagsbohlen festgestellt worden waren. Ein Großteil der Stützpfosten war für eine neue Beplankung nicht mehr geeignet. Die Haushaltssituation der Stadt ließ eine Erneuerung des Stegs mit Eigenmitteln nicht zu. Vor allem durch eine günstige Ausgabenentwicklung bei der baulichen Umgestaltung des Gemeinschaftshauses war es möglich, eine neue Steganlage über Stadtumbaumittel zu finanzieren. Dabei erleichterten die Neukonzeption des GHW und seine Bedeutung für Barkenberg wie auch die Neugestaltung der öffentlichen und privaten Außenanlagen des GHW die Förderbewilligung."
- Siehe auch See
15.03.2011 Schutz von Bäumen in der Stadt Dorsten
Auch ohne Baumsatzung stehen noch viele Bäume unter Schutz
Mit dem 31.12.2008 wurde die Dorstener Baumschutzsatzung außer Kraft gesetzt: Das bedeutet jedoch nicht, dass jetzt alle Bäume im Stadtgebiet nach Belieben beschnitten oder gerodet werden können. Weiterhin stehen zahlreiche Bäume unter einem besonderen Schutz.
Dabei wird grundsätzlich zwischen Bäumen auf privaten und öffentlichen Flächen unterschieden. So ist die Entfernung, Zerstörung oder schädigende Veränderung der in Bebauungsplänen gem. § 9 Abs. 1 Nrn. 20 und 25 des Baugesetzbuches (BauGB) festgesetzten Bäume auf privaten Grundstücksflächen verboten, ein Verstoß wird mit einem Bußgeldverfahren gem. § 84 Abs. 1 Nr. 20 der Landesbauordnung (BauO NRW) geahndet.
Auch die Beseitigungen/Beeinträchtigungen/Zerstörung von Pflanzungen auf öffentlichen Grundstücksflächen stellen – unabhängig von einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan – immer eine Sachbeschädigung städtischen Eigentums dar und begründen daher zivilrechtliche Schadensersatzforderungen und erfüllen gegebenenfalls einen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
Darüber hinaus gibt es durch das Landschaftsgesetz (§ 42 LG) besonders ausgewiesene Schutzgebiete:
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- geschützte Landschaftsbestandteile, wie z. B. „Naturdenkmäler/Bäume“ und „Naturdenkmäler/Findlinge“ sowohl im Innen- (§ 34 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB)
In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Kreis Recklinghausen als Untere Landschaftsbehörde.
Fragen zu Gehölzen und Bäumen sowie Schadenmeldungen zu städtischen Bäumen beantwortet Werner Missal (Tel. 66-5473) von der Grünflächenabteilung des Tiefbauamtes.
Zu planungsrechtliche Fragen, wenn Eingriffe an Bäumen vorgenommen werden sollen, muss zuvor Rücksprache mit dem Planungs- und Umweltamt, Frau Mach (Tel. 66-4931) genommen werden.
- Siehe auch Bäume
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16.05.2008 Verbot von Nachtspeicher-Heizungen geplant: Bürgermeister setzt Problematik auf Energiebeiratssitzung
In der unmittelbar nach den Sommerferien stattfindenen Energiebeiratssitzung der RWE Westfalen-Weser-Ems-AG will Dorstens Bürgermeister Lambert Lütkenhorst die Problematik des für 2020 durch die Bundesregierung angekündigten Nachtspeicher-Verbotes ansprechen:
Zahlreiche Wohnungen in Dorsten, überwiegend Einfamilienhäuser in Wulfen–Barkenberg, müssen demnach rechzeitig umgerüstet werden. "Wir müssen gemeinsam einen Weg finden, die notwendigen Umbauten der Häuser im zumutbaren und sinnvollen Rahmen zu halten," hatte Lambert Lütkenhorst gegenüber den Vertretern des Haupt- und Finanzausschusses in Dorsten argumentiert. "Wer in den 60er und 70er Jahren in Barkenberg gebaut hat, wurde durch den politischen Willen des Rates dazu gezwungen, Nachtspeicheröfen einzubauen. Jetzt können wir diese Hausbesitzer nicht dafür bestrafen, dass sie genau das gemacht haben. Der Energiebeirat wird sich dieses Problems annehmen und sicherlich auch Lösungsvorschläge erarbeiten." Die Stadt bemüht sich gleichzeitig, Mittel aus dem Förderkonzept "Grundlagenforschung Energie 2020+" im Rahmen des Wettbewerbs "Energieeffizente Stadt" zu erhalten.
Bei Häusern, die jetzt 45 bis 50 Jahre alt sind, kann das einen kompletten Umbau erfordern, da Kamine und Versorgungsleitungen, wie sie für konventionelle Heizungen notwendig sind, fehlen. Nachtspeicher-Heizungsanlagen galten in den 60er und 70er Jahren als umweltfreundlich, bequem und zukunftsweisend: als fester Bestandteil innovativer Architektur wurden Nachtspeicher-Heizungen für das sich seinerzeit im Aufbau befindende Wulfen-Barkenberg festgeschrieben. Kaum ein Haus verfügt daher über den notwenigen Kamin, der für den Umbau der Heizungsanlage auf Gas oder Öl notwendig ist.
- Siehe auch Heizenergie