Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Bild:Weselerstraße81.jpg|framed|'''Dieses Haus von 1910 an der B58/Weseler Straße 81 ist am 11.3.14 unter [[Denkmalschutz]] gestellt worden''' (Foto von 2007, Bauherr und Vorbesitzer war die Familie Brunn) <br> | |||
Text der Denkmal-Liste: Wohnhaus, ca. 1910 unter Einfluss des Reformstils und des landschaftsgebundenen Bauens errichtet. Traufenständiger, unterkellerter, zweigeschossiger Ziegelsteinbau mit sparsamer vertikaler Fassadengliederung in Stuck. Krüppelwalmmansarddach, rechtsseitig zur Straße hin mit einem Quertrakt unter Mansarddach mit Zwerchhaus. Hell abgesetzte Fenstereinfassungen, Gebäudeecken, Ortgang. Fenster mit Klappläden, originale Haustür. Die Fenster im Dachbereich und im Wintergartenanbau ersetzt durch einteilige Scheiben mit innen liegenden Sprossen. <br> | |||
Das Gebäude ist bedeutend für Dorsten als eins der wenigen gut überlieferten Gebäude aus der Zeit der Jahrhundertwende. | |||
Das Gebäude ist von wissenschaftlichem, volkskundlichem, baugeschichtlichem Interesse, weil es die Lebensumstände der gehobenen Bürgerschicht belegt und weil es durch seine Materialien und dessen Verarbeitung das Bau- und Handwerkerwesen aus der Zeit kurz nach der Jahrhundertwende belegt.]] | |||
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Version vom 22:47, 10. Apr 2014
Denkmalgeschützte Gebäude und Objekte

Text der Denkmal-Liste: Wohnhaus, ca. 1910 unter Einfluss des Reformstils und des landschaftsgebundenen Bauens errichtet. Traufenständiger, unterkellerter, zweigeschossiger Ziegelsteinbau mit sparsamer vertikaler Fassadengliederung in Stuck. Krüppelwalmmansarddach, rechtsseitig zur Straße hin mit einem Quertrakt unter Mansarddach mit Zwerchhaus. Hell abgesetzte Fenstereinfassungen, Gebäudeecken, Ortgang. Fenster mit Klappläden, originale Haustür. Die Fenster im Dachbereich und im Wintergartenanbau ersetzt durch einteilige Scheiben mit innen liegenden Sprossen.
Das Gebäude ist bedeutend für Dorsten als eins der wenigen gut überlieferten Gebäude aus der Zeit der Jahrhundertwende. Das Gebäude ist von wissenschaftlichem, volkskundlichem, baugeschichtlichem Interesse, weil es die Lebensumstände der gehobenen Bürgerschicht belegt und weil es durch seine Materialien und dessen Verarbeitung das Bau- und Handwerkerwesen aus der Zeit kurz nach der Jahrhundertwende belegt.









In der Denkmalliste der Stadt Dorsten sind eingetragen:
- St.-Matthäus-Kirche
- Wohnhaus Matthäusplatz 5 [ehemaliges Bauernhaus]
- Wohnhaus Burgring 24
- Bildstock "Pörtnerskrüz" Burgring 9
- Ehrenmal [Kriegerdenkmal]
- Steinkreuz auf dem ehemaligen Friedhof, Hervester Str./Im Wauert
- Bahnhofsgebäude, Kleiner Ring 41, Unterschutzstellung August 2007
Am Rand von Wulfen liegende geschützte Gebäude sind der Wienbecker Mühlenhof Weseler Str. 78,80,82 (die Mühle selbst ist 1975 abgebrannt) sowie die Midlicher Mühle.
Laut Heimatkalender 1982, S.128 waren außerdem diese Wohnhäuser zur Eintragung vorgesehen, die aber offensichtlich nicht erfolgt ist:
Dülmener Straße 13
Büschkenwall 1 durch Neubau ersetzt
Auf der Lehmkuhl 5
Haus Natteforth
Das Habiflex in der Jägerstraße war für eine Eintragung in der Denkmalschutz-Liste vorgesehen, was vom Bau- und Planungsausschuss (2002?) jedoch abgelehnt wurde. Das Verfahren für das Wohnhaus Weseler Str. 81 läuft noch.
Drei Grabhügel sind als Bodendenkmäler geschützt: Sie liegen in der "Muna", in der Flur "Espeln" und in der Flur "Präsenkamp".
Nähere Angaben zu den unter Schutz gestellten Objekten sind in einer Kartei des Planungsamtes einsehbar.
Ein größeres öffentliches Interesse entstand durch das "Europäische Denkmalschutzjahr 1975". Das NRW-Gesetz wurde 1980 verabschiedet, der erste Eintrag in Dorsten erfolgte 1985. Für den Holtkamps Hof und das Alte Standesamt kam es zu spät.
Weblink
Westfälisches Amt für Denkmalpflege mit Gesetzestext.