Denkmalschutz
Denkmalgeschützte Gebäude und Objekte
In der Denkmalliste der Stadt Dorsten sind aus Wulfen eingetragen:
- St.-Matthäus-Kirche
- Wohnhaus Matthäusplatz 5 (ehemaliges Bauernhaus)
- Wohnhaus Burgring 24
- Bildstock "Pörtnerskrüz" Burgring 9 (restauriert 2020?)
- Ehrenmal (Kriegerdenkmal)
- Steinkreuz auf dem ehemaligen Friedhof, Hervester Str./Im Wauert
- Bahnhofsgebäude, Kleiner Ring 41, Unterschutzstellung August 2007
- Wienbecker Mühlenhof Weseler Str. 78,80,82 (die Mühle selbst ist 1975 abgebrannt)
- Wohnhaus Weseler Str. 81 seit 2014
- Evangelisches Barkenberger Zentrum seit 2022
Streng genommen liegen Nr. 8 und Nr. 9 wenige Meter hinter der Grenze zu Deuten. Die Midlicher Mühle befindet sich auf Lembecker Gebiet.
Nähere Angaben zu den unter Schutz gestellten Objekten sind in einer Kartei des Planungsamtes einsehbar.
Laut Heimatkalender 1982, S.128 waren außerdem diese Wohnhäuser zur Eintragung vorgesehen, die aber offensichtlich nicht erfolgt ist:
Dülmener Straße 13
Büschkenwall 1 durch Neubau ersetzt
Auf der Lehmkuhl 5 (existiert nicht mehr, in den 80er Jahre abgerissen ?)
Haus Natteforth Wulfener Straße 126
Das Habiflex in der Jägerstraße war für eine Eintragung in der Denkmalschutz-Liste vorgesehen, was vom Bau- und Planungsausschuss (2002?) jedoch abgelehnt wurde.
Das Amt für Denkmalpflege in Westfalen machte 2012 eine Bestandsaufnahme aller seit 1945 gebauten Kirchen. Kunsthistoriker Martin Turck sagte bei einem Ortstermin: "St. Barbara ist eine sehr interessante Kirche. Sie wäre eigentlich schutzwürdig, ist aber durch das später draufgesetzte Pagodendach zu stark verändert worden."
Die Kampagne "Big Beautiful Buildings" von StadtBauKultur NRW machte 2018 auf interessante Bauten der Nachkriegsmoderne aufmerksam. Die Finnstadt wurde dabei mit einem ideellen Preis ausgezeichnet.
2019 berichtet der Gemeindebrief April-August der ev. Kirchengemeinde: "Nach der Begehung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe erhielten wir die Nachricht, dass unsere beiden Kirchen BAZ [Barkenberg] und Kreuzkirche [Hervest] als 'vorläufige Baudenkmäler' eingestuft sind. Sie haben also als 'besonderes' und 'typisches' Bauwerk eine hohe und überregionale Bedeutung." (S.20)
Drei Grabhügel sind als Bodendenkmäler geschützt: Sie liegen in der "Muna", in der Flur "Espeln" und in der Flur "Präsenkamp".
Ein größeres öffentliches Interesse entstand durch das "Europäische Denkmalschutzjahr 1975". Das NRW-Gesetz wurde 1980 verabschiedet, der erste Eintrag in Dorsten erfolgte 1985. Für den Holtkamps Hof und das Alte Standesamt kam es zu spät.
Weblink
- Karte denkmalgeschützter Objekte in Dorsten: https://geodatenportal.dorsten.de/Dorsten/?layerIds=E-900015,E-621092,E-621093,E-614001&visibility=true,true,true,true&transparency=0,0,0,0¢er=359000.59999999986,5727145.199999998&zoomLevel=5
- Westfälisches Amt für Denkmalpflege mit Gesetzestext.